Das Transportrecht und Speditionsrecht ist gerade durch die internationale Bewegung von Waren überaus kompliziert. Mit einem Fachanwalt für Transportrecht Speditionsrecht in oder bei Mörstadt sind Sie für rechtliche Fragen und Probleme bestens gewappnet.
Bereiche im Transportrecht Speditionsrecht
Rechtsberatung können Sie auf folgenden Gebieten erwarten:
Straßentransportsrecht; national oder international, inklusive Fragen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen des Transports
Rechtsfragen zum Transport zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene: national und international
Gefahrenguttransport: inkl. Beratung bzgl. Bußgeldvorschriften / Bußgeldverfahren oder in entsprechenden Strafverfahren
Speditionsversicherungsrecht
multimodaler Transport
Zollrecht und Zollabwicklung bei internationalen Transporten
Vorteile eines Fachanwalts in Mörstadt
Fachanwälte sind hochspezialisierte Anwälte mit viel Erfahrung auf dem gewählten Rechtsgebiet. Die Beauftragung eines Fachanwalts für Transportrecht Speditionsrecht in Mörstadt liegen auf der Hand: ein schneller, persönlicher Kontakt und die sichere Übergabe von Daten und Fakten. Dies kommt auch dann besonders zum Tragen, wenn es tatsächlich zum Gerichtsverfahren kommt. In erster Instanz wird in der Regel am nächstgelegenen Gericht verhandelt.
Wer eine Pauschalreise bucht, muss bereits beim Abschluss des Reisevertrags eine Anzahlung des Reisespreises leisten.
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, das eine Anzahlung von 40 Prozent des Reisepreises unzulässig ist.
Wer mit dem Autoreisezug in den Urlaub fährt muss Verspätungen hinnehmen, ohne dass man dafür den Reisepreis mindern oder Schadensersatz für vertane Urlaubszeit verlangen kann.
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München ist nämlich bei einer Beförderung mit einem Autoreisezug kein Reiserecht anwendbar.
In Zeiten der weltweiten Terrorgefahren sind insbesondere die Kontrollen an den Flughäfen im In- und Ausland erheblich verschärft worden.
Fluggäste müssen in den Hauptreisezeiten mit oft mehrstündigen Verzögerungen aufgrund der Sicherheitskontrollen rechnen.
Wer aufgrund der Sicherheitskontrollen seinen Flug verpasst, kann zumindest eine Entschädigung geltend machen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.
Einer Bahnkundin stand während einer Fahrt mit der Regionalbahn keine funktionsfähige Toilette zur Verfügung, so dass es zu einer unkontrollierten Entleerung ihrer Harnblase kam.
Die Frau verlangte daraufhin von der Deutschen Bahn Schmerzensgeld.
Luftfahrtunternehmen dürfen bei der Buchung eines Fluges die vollständige Zahlung des Flugpreises von ihren Kunden verlangen.
Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof und bestätigte damit die gängige Praxis von mehreren Airlines.
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