Marwin Roth
Fachanwalt Marwin Roth
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Herr Marvin Roth ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit mehr als 20 Jahren ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Berufserfahrung als Unternehmensberater in wirtschaftlichen und juristischen Fragen fließt in seine Tätigkeit mit ein und kommt seinen Mandanten zugute.
Rechtsanwalt Marvin Roth ist Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (A.G.T.). Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit informiert er Interessierte in Vorträgen über diverse erbrechtliche Themen.
Rechtsanwalt Marwin Roth berät und vertritt Rechtsuchende bundesweit. Er verfügt über englische und französische Sprachkenntnisse.
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