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Von Experten beraten.
Axhausen u. Partner GbR

Axhausen u. Partner GbR

Die Rechtsanwaltskanzlei Axhausen u. Partner GbR kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Sie wurde bereits im Jahre 1956 von Herrn Rechtsanwalt Dr. Walter Fischer gegründet.

Durch die große Zahl an Mitgliedern ist die Kanzlei Axhausen u. Partner GbR in der Lage sich auf verschiedene Rechtsgebiete zu fokussieren und Ihnen fachanwaltliche Beratung zu bieten.

Insbesondere beiten wir qualifizierten Rechtsbeistand im

  • Familienrecht
  • Arbeitsrecht

Sie erhalten bei uns kompetente Hilfe sowohl in zivilrechtlichen als auch in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Sie finden uns in der Stadtmitte der Stadt Langen im Hinschweg 3. Parkplätze sind hinter dem Haus vorhanden.  Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 04743 / 93310 an oder treten mit uns über das Kontaktformular in Verbindung.

Klicken Sie auf ein Rechtsgebiet für eine detaillierte Leistungsbeschreibung und weitere Informationen zur Kanzlei.

Alle Rechtsgebiete der Kanzlei
Arbeitsrecht Familienrecht
Mitglieder der Kanzlei
Axhausen u. Partner GbR
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hinschweg 3
27607 Langen
Axhausen u. Partner GbR
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Hinschweg 3
27607 Langen
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Kanzlei
Axhausen u. Partner GbR
Anschrift
Hinschweg 3
27607 Langen
04743 / 93310
04743 / 7089
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kanzlei@axhausen-pp.de

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Bürozeiten

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00

Anbieterkennzeichnung
Zuständige Kammer:

Die für die Kanzlei tätigen Anwälte/Anwältin verwenden die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt/Rechtsanwältin",
die in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden ist.

Sämtliche Rechtsanwälte/Rechtsanwältin sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstraße 5 in 29221 Celle,
Telefon: 05141 9282-0, Telefax: 05141 9282-42

Es besteht für die Rechtsanwälte/Rechtsanwältin eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Berufs- und gebührenrechtliche Regelungen:

Für die Rechtsanwälte/Rechtsanwältin gelten folgende berufsrechtliche Vorschriften:

• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

• Berufsordnung (BORA)

• Fachanwaltsordnung (FAO)

• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

• Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft (CCBE).


Die Regelungen können unter http://www.brak.de/seiten bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingesehen werden
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