Vermutlich benötigen Sie entweder Hilfe im Erbfall oder zu Lebzeiten Unterstützung bei der Aufsetzung eines Erbvertrags oder Testaments. Lesen Sie dazu unsere Kurz-Information. Vertrauen Sie in jedem Fall auf einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Altstadt.
Erbrecht, wenn der Erbfall eintritt
Im Erbfall müssen Sie sehr schnell, sehr viele Angelegenheiten erledigen und Dinge entscheiden. An oberster Stelle steht die Information; nicht nur von Angehörigen und Freunde, sondern auch von amtlichen Stellen, dem Arbeitgeber, dem Vermieter und allen sonstigen Personen und Firmen, mit denen ein Vertrag besteht; also Versicherungen, Banken, Verbände, Vereine usw. Bei vielen Firmen ist dazu der Erbschein von Nöten. An zweiter Stelle muss geklärt werden, welche Personen erben und auf welcher Grundlage das Erbe verteilt wird. Hier kommt in erster Linie die gesetzliche Erbfolge sowie ein Testament oder Erbvertrag in Betracht. Oftmals besteht der Nachlass nur aus einem Berg von Schulden. Dann müssen Sie das Erbe ausschlagen, sollten Sie selbst Erbe sein. Dafür – und für viele andere wichtige Entscheidungen – steht Ihnen nur eine sehr kurze Zeit zur Verfügung. Zudem gibt es Fragen zu klären, etwa wann und wie Sie an die Konten des Verstorbenen können und wen Sie über Auszahlungen und Überweisungen informieren müssen. Nicht zuletzt muss eine Steuererklärung für den Toten erstellt werden.
Regelung des Erbes zu Lebzeiten
Viele Menschen möchten im Falle des eigenen Todes nichts dem Zufall überlassen oder zumindest Ärger unter der Verwandtschaft vermeiden helfen. Das erreicht man durch einen entsprechenden Vertrag. Der Erbvertrag kann dabei alle erdenklichen Bereiche regeln, ob Barvermögen, Sachwerte – also Wohnungen, Häuser, Edelmetall, Aktien und Fonds, aber auch den Umgang mit liebgewonnenen Tieren bestimmen und vieles mehr. Bei Paaren, die nicht miteinander verheiratet sind, ist ein Erbvertrag sehr ratsam. Wenn es um Sachwerte im Ausland oder gar internationale Firmenverflechtungen geht, führt kaum ein Weg an einem Anwalt vorbei. Manchmal eignet sich auch eine vorzeitige Schenkung dazu, dass Partner und Familie möglichst viele Vermögenswerte erhalten bleiben. Ein weiterer Bereich sind die eigenen Wünsche im Krankheitsfall beziehungsweise das Aufsetzen einer klaren Patientenverfügung oder eines klaren Betreuungsvertrags.
Unser Rat
Holen Sie sich gleich fachliche Unterstützung. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen sofort mitteilen, wo und wie er Ihnen konkret helfen kann. Wählen Sie dazu einen Anwalt in Freiburg im Breisgau Altstadt, damit Sie vertrauliche Papiere schnell persönlich vorbeibringen können.
Wer mit einem Testament seinen letzten Willen regeln möchte, muss auf einiges achten, damit das Testament auch tatsächlich wirksam ist und umgesetzt wird.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Wer ist testierfähig?
Welche Form muss ein Testament haben?
Im Erbfall fordern Behörden oder Banken vom Erben in der Regel einen Erbschein, mit dem er nachweisen kann, dass er auch der rechtmäßige Erbe ist.
Doch ist wirklich immer ein Erbschein notwendig?
Wo erhält man den Erbschein?
Wie lange dauert das?
Drei Vorsorgedokumente- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung- sind wichtig, wenn ein Mensch aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist sein Leben selbstständig zu führen.
Mit Hilfe dieser drei Dokumente kann jeder selbst bestimmen, wer in diesem Fall Vermögen verwalten oder etwa die Betreuung übernehmen soll.
Liegen diese Dokumente im Bedarfsfall nicht vor, entscheidet ein Gericht wer etwa die Betreuung des Betroffenen übernimmt.
Angehörige haben die Möglichkeit die Urne eines Verstorbenen aus einem wichtigen Grund umbetten zu lassen.
Eine Umbettung kann etwa dann in Betracht kommen, wenn die Angehörigen wegziehen und sich niemand um die Grabstätte kümmern kann oder wenn der Verstorbene in einem Familiengrab mit anderen verstorbenen Familienmitgliedern zusammengeführt werden soll.
Die Friedhofsverwaltung muss in jedem Fall die Umbettung einer Urne genehmigen.
Erben müssen grundsätzlich die Kosten für die Bestattung des Erblassers zahlen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Erben um die Zahlung der Bestattungskosten herumkommen.
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