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Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht Nürnberg Nordstadt

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Rechtsbeiträge zu Baurecht Architektenrecht

Baurecht Architektenrecht: kurzer Überblick

Baurecht / Architektenrecht aus Sicht des Bauherrn
Baurecht / Architektenrecht aus Sicht der beteiligten Firmen
Gut zu wissen
Fachanwälte, die sich auf Baurecht Architektenrecht spezialisiert haben, sind Ihre Ansprechpartner für alle Belange in Bezug auf das Bauen einer Immobilie oder bei jede Art von Umbau; und zwar auch dann, wenn Ihr Fall andere Rechtsbereiche tangieren, also das Verwaltungsrecht bei örtlichen Vorgaben oder das Strafrecht; etwa wenn eine an Ihrem Bau beteiligte Firma Schwarzbau betrieben hat.

Baurecht / Architektenrecht aus Sicht des Bauherrn

Ein Fachanwalt für Baurecht / Architektenrecht kann Ihnen helfen bei Fragen zur Baugenehmigung oder zum Bebauungsplan, zu einem drohenden oder tatsächlichen Bauverbot oder zu Baumängel (Pfusch am Bau); bei Fragen zu Dienstbarkeit, Abstandsfläche oder Teilungserklärung. Seien Sie hier nicht zu schüchtern, wenn Sie etwa den Vertrag eines Notars, Bauunternehmens oder Handwerkers nicht verstehen. Fragen Sie nach, beauftragen Sie ggf. einen Fachmann. Es geht um Ihr Geld und um eine friedliche Wohnumgebung, in der Sie sich wohlfühlen wollen. Kontaktieren Sie dabei einen Fachanwalt vor Ort in Nürnberg Nordstadt, er kennt die örtlichen Gegebenheiten und Vorschriften und eventuell sogar die zuständigen Ansprechpartner, wenn es bereits Streit gibt.

Baurecht / Architektenrecht aus Sicht der beteiligten Firmen

Bauträger, Bauunternehmen, Architekten und beauftragte Handwerker: Auf ihnen allen lastet eine große Verantwortung und oftmals auch eine nicht zu unterschätzende finanzielle Last. Zudem kann aus einer kleinen Streitigkeit vor Ort schnell ein heikles juristisches Verfahren im Architektenrecht oder Ingenieurrecht werden, bei dem Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel stehen kann. Solche herben finanziellen Folgen können Sie nur im Vorfeld durch eine gute fachanwaltliche Beratung absichern, etwa durch einen hieb- und stichfesten Architektenvertrag. Da lokale Regelungen variieren können, vertrauen Sie dabei einem Fachanwalt vor Ort in Nürnberg Nordstadt.

Gut zu wissen

Streitigkeiten im Baurecht / Architektenrecht werden normalerweise an einem Gericht in nächster Nähe verhandelt. Gerade bei Streitigkeiten mit den Behörden ist es oftmals von Vorteil, wenn Ihr Anwalt aus der Gegend ist und so auch schnell mal einen Vor-Ort-Termin wahrnehmen kann. Wählen Sie deshalb einen Fachanwalt in oder aus der Nähe von Nürnberg Nordstadt.


Rechtsbeiträge zu Baurecht Architektenrecht
Bau- und Architektenrecht , 25.02.2016 (Update 06.03.2024)
In Deutschland werden Gastwirte durch das Gaststättengesetz in Verbindung mit entsprechenden landesrechtlichen Regelungen verpflichtet, eine Toilette für behinderte Menschen in ihren Räumlichkeiten einzubauen. Das gilt aber nicht ausnahmslos!
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Baustellen müssen mit einem sogenannten Bauzaun gesichert werden. Fällt dieser Bauzaun aufgrund eines heftigen Windes um, können schnell große Schäden etwa an neben ihm parkenden Fahrzeugen entstehen. Wer haftet in diesem Fall?
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Bau- und Architektenrecht , 07.04.2015 (Update 16.10.2020)
Im Grundbuch steht etwa wer Eigentümer eines Grundstücks ist, welche Schulden oder Dienstbarkeiten die Immobilie belasten. Aus diesem Grund ist das Grundbuch kein öffentliches Register und so hat nur derjenige einen Anspruch Einsicht ins Grundbuch, der ein berechtigtes Interesse daran hat.
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In einem Bürogebäude müssen die Fluchttüren in Fluchtrichtung, also nach außen, aufschlagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil fest und untersagte einer Firma mit sofortiger Wirkung in dem betreffenden Bürokomplex Mitarbeiter zu beschäftigen.
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Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Nicht selten werden in den letzten Jahren Immobilienkaufverträge nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen. Vielmehr finden zwei getrennte notariellen Terminen statt. Zuerst sucht der Käufer den Notar auf und unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss. Kurze Zeit später nimmt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen.
4.333333333333333 / 5 (9 Bewertungen)
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